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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,20393
LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2005 - L 10 B 1004/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - L 10 B 1004/05 AS ER (https://dejure.org/2005,20393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der für die Erziehung eines Kindes in Vollzeitpflege mit erweiterten Förderbedarfs gezahlten Pauschale nach dem Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch (SGB VII) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin, 14.06.2005 - L 10 B 44/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05
    Das Passivrubrum war von Amts wegen zu berichtigen, da die Arbeitsgemeinschaft des Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit für den örtlichen Bereich des Verwaltungsbezirks Pankow, bezeichnet als JobCenter Pankow, vertreten durch den Geschäftsführer, nach Auffassung des Senats im Sinne des § 70 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig ist (für die Arbeitsgemeinschaft für den örtlichen Bereich des Verwaltungsbezirks Lichtenberg-Hohenschönhausen, Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005, als vormals 10. Senat des Landessozialgerichts Berlin, L 10 B 44/05 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2005 - L 14 B 1147/05

    Einstweilige Anordnung auf endgültige Leistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05
    Die Bestätigung der vorläufigen Maßnahme oder deren Rückabwicklung bleiben nach dem System des Prozessrechts dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten diese Leistung endgültig zusteht (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2005 - 14 B 1147/05 AS ER; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97, NVwZ 1998, 85; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 8 E 425.97, FEVS 1998, 129; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. April 1992 - 6 S 435/92 , NVwZ-RR 1992, 442; Philipp, Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Streitigkeiten, BayVBl 1989, 387, 391).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05
    Die Bestätigung der vorläufigen Maßnahme oder deren Rückabwicklung bleiben nach dem System des Prozessrechts dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten diese Leistung endgültig zusteht (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2005 - 14 B 1147/05 AS ER; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97, NVwZ 1998, 85; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 8 E 425.97, FEVS 1998, 129; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. April 1992 - 6 S 435/92 , NVwZ-RR 1992, 442; Philipp, Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Streitigkeiten, BayVBl 1989, 387, 391).
  • OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05
    Die Bestätigung der vorläufigen Maßnahme oder deren Rückabwicklung bleiben nach dem System des Prozessrechts dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten diese Leistung endgültig zusteht (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2005 - 14 B 1147/05 AS ER; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97, NVwZ 1998, 85; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 8 E 425.97, FEVS 1998, 129; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. April 1992 - 6 S 435/92 , NVwZ-RR 1992, 442; Philipp, Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Streitigkeiten, BayVBl 1989, 387, 391).
  • BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05
    Gibt ein Tenor aber - wie hier - Anlass zu Zweifeln über seinen Inhalt, dann ist er durch Heranziehung des sonstigen Inhaltes der Entscheidung auszulegen (vgl bereits BSGE 4, 121; BSGE 6, 97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2006 - L 8 AS 206/05
    Hinsichtlich der Zulässigkeit der Beschwerde wird die Auffassung vertreten, dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn der Leistungsträger erstinstanzlich zur vorläufigen Leistung verpflichtet worden ist (so wohl Beschluss des LSG Berlin vom 9. Dezember 2005 L 10 B 1004/05 AS ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 25/07
    Die Klärung der Frage, ob dem Antragsteller die vom SG zugesprochene Leistung tatsächlich zusteht- woran grundsätzliche Zweifel bestehen, insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren L 6 AS 71/07 ER Bezug genommen - und die damit verbundene Frage der Rückforderung bleibt der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem endgültig zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten die Leistung tatsächlich zusteht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 25. Oktober 2006, - L 7 AS 423/06 ER -, LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 9. Dezember 2005, - L 10 B 1004/05 AS ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 17/07
    Die Klärung der Frage, ob dem Antragsteller die vom SG zugesprochene Leistung tatsächlich zusteht- woran grundsätzliche Zweifel bestehen, insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren L 6 AS 71/07 ER Bezug genommen - und die damit verbundene Frage der Rückforderung bleibt der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem endgültig zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten die Leistung tatsächlich zusteht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 25. Oktober 2006, - L 7 AS 423/06 ER -, LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 9. Dezember 2005, - L 10 B 1004/05 AS ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2007 - L 6 AS 420/07
    Die Klärung der Frage, ob dem Antragsteller die vom SG zugesprochene Leistung tatsächlich zusteht und die damit verbundene Frage der Rückforderung bleibt der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem endgültig zu klären ist, ob dem von einer einstweiligen Anordnung Begünstigten die Leistung tatsächlich zusteht (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Februar 2007, - L 6 AS 17/07 ER und L 6 AS 25/07 ER, so auch LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 25. Oktober 2006, - L 7 AS 423/06 ER -, LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 9. Dezember 2005, - L 10 B 1004/05 AS ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2006 - L 7 AS 423/06
    Weil dieser Zeitablauf zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits eingetreten war, bestand für eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 kein Rechtsschutzbedürfnis mehr; der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist erledigt (vgl. für die einstweilige Anordnung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.05.2005 - L 7 AY 4/05 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2005 - L 10 B 1004/05 AS ER -).
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